Neuigkeiten, aktuelles und Termine
Liebe Vereinsmitglieder
Wir können euch hiermit über einige Termine informieren
!!!Wir sind jetzt auch bei Instagram verfügbar!!!
Hinweise zu Ausnahmen von Verkehrsverboten nach Zeichen 250
Mit unterem Link hat das Verkehrsministerium des Landes
Baden-Württemberg die Regierungspräsidien informiert, dass die
Fischereiberechtigten die öffentlichen Straßen mit dem Zusatzzeichen
"landwirtschaftlicher Verkehr frei" und "land- und forstwirtschaftlicher
Verkehr frei" zur Anfahrt an die bewirtschafteten Gewässer nutzen dürfen.
Die Straßenverkehrsbehörden werden entsprechend informiert.
Dank eurer Unterstützung und den zahlreich gemeldeten Vorfällen, wo
eben dies nicht funktioniert hat, konnten wir erreichen, dass es nun
diese aktuelle Klarstellung gibt.
Nach den Erfolgen beim Nachtangelverbot und der Absenkung des
Mindestalters bei den Jugendlichen zeigt sich einmal mehr, dass es sich
lohnt in einem starken Verband Mitglied zu sein.
Stammtisch
Unser Stammtisch findet jeweils am 1. Freitag/Monat im Zanderloch statt.
Wir versenden vorher eine Erinnerung per Mail.
Meine Bitte an diejenigen die noch keine Info per Mail erhalten.
Teilt uns bitte eure Mailadresse mit (es geht auch eine von Kindern oder Freunden
die euch dann informieren) damit wir euch über aktuelle Geschehnisse im Verein besser auf dem Laufenden halten können.
Das Waffengesezt in Baden-Württemberg ist geändert worden. Dies betrifft uns bei der aktiven Angelei nicht.
Jedoch sind die Vorschriften zum Transport des Messers zum Anglplatz verschärft worden.
Das Messer sollte sich in der Angeltasche am Besten in einer separaten Box befinden.
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Angeln fährt
sollte dann auch seine Tasche mit einem Schlößchen gesichert haben.
Unser Verband hat unter
alles Wissenswerte veröffentlicht.
Wie allen bekannt sein sollte, ist für die Einhaltung der Gesetze jeder selbst verantwortlich.
Verhalten beim Entdecken von Gewässerverschmutzung und Fischsterben
Bitte unbedingt die Polizei unter der 110 anrufen oder die jeweilige Reviernummer falls bekannt. Die Polizei leitet den Einsatz und hat einen Notfallplan vorliegen in welcher Reihenfolge welche Personen/Stellen informiert werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob von den Mitgliedern oder Bürgern gemeldet wird.
Link zum Merkblatt vom LFVBW